Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Neuaufstellung des Regionalplanes Rheinhessen-Nahe

Die Regionalvertretung hat am 21.11.2008 den Aufstellungsbeschluss des Regionalplanes für die Region Rheinhessen-Nahe gefasst. Seit Ende 2012 wurden die neuen Ziele und Grundsätze in vielen Sitzungen der Gremien sowie vor Ort mit den Trägern der Bauleitplanungen ausführlich im Dialog erörtert. Am 24.07.2014 hat die Regionalvertretung den Entwurf des Regionalplanes beraten und die Einleitung des Anhörverfahrens beschlossen.

Bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen schreibt § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Damit soll die Aufstellung der Raumordnungspläne noch transparenter gestaltet und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch in die Erarbeitung von Raumordnungsplänen einzubringen.

Der Planentwurf des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt

ab sofort bis einschließlich Mittwoch, den 15. Oktober 2014,

- während der Dienststunden (vormittags: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, nachmittags: Montag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeit) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, Bauamt, Zimmer 1

und

- in der Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Lauterenstraße 37, 55116 Mainz, Montag-Donnerstag von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr (Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefonnummer 06131-4801840)

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Regionalplan ist im Internet unter www.pg-rheinhessen-nahe.de einzusehen und abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Regionalplanes elektronisch gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, k.kaemmerling@vgv-birkenfeld.de / g.haensel@vgv-birkenfeld.de oder der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe, Postfach 38 20, 55028 Mainz, geschaeftsstelle@pg-rheinhessen-nahe.de vorgebracht werden. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.


gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister