Winterdienst auf den Ortsstraßen

Der Winterdienst in der Ortslage von Schwollen, mit Ausnahme der Hauptstraße und der Straße „Am Schwimmbad“, wird wie in den vergangenen Jahren von Herrn Willi Welker, bei dessen Verhinderung von Herrn Edgar Frühauf, durchgeführt.
An zwölf Stellen in der Gemeinde befinden sich Streugutbehälter, die mit einem Splitt-Streusalz-Gemisch befüllt sind. Damit können Sie im Bedarfsfall glatte Fahrbahnen abstreuen. Wenn das Streumaterial verbraucht ist, bitte ich um einen kurzen Hinweis.
Ich bitte alle Anlieger an Gehwegen, diese schnee- und eisfrei zu halten und die Bürgersteige nicht als Parkstreifen zu benutzen, damit Fußgänger und Rollstuhl- / Rollatorfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.
Ebenso bitte ich Sie, Ihre Pkw möglichst auf Ihren eigenen Stellplätzen zu parken, um den Streu- und Räumdienst nicht zu behindern und Beschädigungen an Ihren Fahrzeugen durch das Winterdienstfahrzeug zu vermeiden.
Ich weise darauf hin, dass die Reinigungspflicht und das Streuen und Schneeräumen auf Fahrbahn und Gehwegen den Anliegern an öffentlichen Straßen obliegt.
Bei dem durchgeführten Winterdienst handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde, für die keine Gebühren erhoben werden. Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Pflichten. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.
gez. Horst Hahnefeld