Abfallentsorgung auf dem Friedhof

Mit Gem.-brief vom 18.12.2011 hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass die Friedhofsverwaltung alle Nutzer und Besucher des Friedhofs Heiligenbösch bittet, anfallende Abfälle sorgfältig zu trennen und diese in die jeweils dafür vorgesehenen Container zu entsorgen.
Verrottbarer Grabschmuck wird kompostiert. Er darf deshalb nicht mit Kunststoffen oder Metallen z.B. Draht, in einen Behälter geworfen werden.
Das Abfallentsorgungsproblem scheint noch immer das gleiche zu sein. Plastikmüll kann mittels „Gelben Sack“ zu Hause kostenlos entsorgt werden.
Wenn die Trennung des Abfalls von den Friedhofarbeitern nachträglich vorgenommen werden muss, entstehen unnötige Kosten, die schließlich auf alle Nutzer umzulegen sind.
Seit Einführung der kommunalen Doppik (doppelte Buchführung) muss der Friedhof kostendeckend betrieben werden. Die Friedhofsverwaltung darf keine Mittel mehr dafür aufwenden. Kostenträger für den Friedhof Heiligenbösch sind nur noch die Ortsgemeinden Leisel und Schwollen. Die Verwaltungsarbeit wird jedoch weiter von der Kirchengemeinde Leisel wahrgenommen.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister