Freihalten der Straßenrinnen und Straßeneinläufe

Die Straßenreinigungssatzung für die Ortsgemeinde Schwollen vom 13.12.2002 legt in § 4 Abs. 4 fest, dass die Anlieger für das Freihalten der Straßenentwässerungsrinnen und der Wassereinläufe zuständig sind. Ich bitte Sie, immer ein Augenmerk darauf zu richten, damit es bei Starkregen nicht zu Überschwemmungen kommt. Das Gleiche gilt für die Gehwege.
Das Reinigen / Entleeren der Einlaufschächte obliegt der Ortsgemeinde.
Wenn Sie feststellen, dass das Wasser nicht mehr ordnungsgemäß abfließt weil die Auffangkörbe voll sind, bitte ich ebenfalls um Mitteilung.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister