Falsche Anschuldigungen gegen den Ortsbürgermeister und den Gemeinderat

Ich muss gestehen, dass ich zunächst etwas erschrocken war, als ich einen Anruf von der Kommunalaufsicht (höchste vorgerichtliche Instanz) erhalten habe mit dem Hinweis, dass evtl. ein Dienstaufsichtsverfahren gegen mich eingeleitet werde.

Dazu:

Mit Schreiben vom 31. Mai 2014 hat ein Ratsmitglied eine Eingabe bei der Kommunalaufsicht gegen mich mit folgenden unwahren Behauptungen und Forderungen an die Behörde vorgelegt:

1. Die Kommunalbehörde möge einen in der Ratssitzung am 23. Mai gefassten Ratsbeschluss aufheben, weil dazu keine ordnungsgemäße form- und fristgerechte Einladung an die Ratsmitglieder ergangen sei.

2. Eine von mir unterschriebene Änderung in einem Vertrag mit der Fa. GERES Windenergie zu stoppen, weil ich dazu nicht befugt gewesen sei.

3. Der genaue Inhalt der Vertragsänderung sei dem Ratsmitglied zwar nicht bekannt, da es bei der Sitzung nicht anwesend war. Was ihm offenbar aber bekannt war, ist, dass ich die Verträge unterschrieben und bereits an die Verbandsgemeindeverwaltung und an die Betreiberfirma versandt hätte.

4. Die Kommunalaufsicht wurde aufgefordert, schnell zu handeln, da die Ortsgemeinde mit der Vertragsunterzeichnung privatrechtliche Verpflichtungen eingehe.

5. Weiterhin wurde gefordert, bis zur endgültigen „Klärung der Sache“ zumindest vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, um die vertragliche Bindung der Ortsgemeinde aufgrund eines evtl. unwirksamen Ratsbeschlusses zu verhindern.

Hierzu muss ich erklären, dass die Mehrheit des Gemeinderates für die Vertragsänderung gestimmt hätte.
Zu diesen aufgeführten Punkten wurde ich aufgefordert, bis spätestens 11. Juli 2014 schriftlich Stellung zu nehmen, was ich mit Schreiben vom 11. Juni 2014 getan habe.


Im Einzelnen:

Alle Anschuldigungen gegen mich und den Ortsgemeinderat entbehren jeglicher Grundlage und sind offensichtlich aus einer Vision heraus entstanden.
Ich hatte in der Sitzung am 23. Mai, an der das Ratsmitglied gar nicht teilgenommen hatte, weder einen Beschluss fassen lassen noch habe ich eine Vertragsänderung unterschrieben und daraus folgend auch keine Verträge versandt.
Ich habe so etwas in meiner 40-jährigen Ratszugehörigkeit in Schwollen weder erlebt oder kennen gelernt.
Bei allen Anschuldigungen handelt es sich um Falschaussagen, Verleumdung, üble Nachrede und Rufschädigung – alles Straftatbestände nach dem Strafgesetzbuch.
Problempunkt bei der Sache ist die „Windenergie“. Dass darüber in allen Dörfern viel diskutiert wird, halte ich für in Ordnung, wenn bei der Wahrheit geblieben wird.

Dass aus persönlichen Interessen heraus zu solchen Mitteln gegriffen und billigend in Kauf genommen wurde, dass ich eventuell unehrenhaft aus dem Amt des Ortsbürgermeisters ausscheiden könnte, halte ich nicht nur für unverschämt sondern auch moralisch für verwerflich.
Ich habe festgestellt, dass es Personen gibt, die bei bestimmten Themen ihre sich überschlagenden Emotionen und ihren überschäumenden Fanatismus und Aktionismus nicht bremsen können. Das hat aber nichts mit einer gesunden Spontaneität zu tun. Übertriebener Eifer hat schon oft mehr geschadet als genützt.
Dabei hatte ich u.a. der Bürgerinitiative „Energiewende mit Vernunft“ einen fairen Umgang miteinander zugesagt, woran ich mich auch gehalten habe.
Nach einer so haltlosen Aktion sowohl auf den Gemeinderat als auch auf den Ortsbürgermeister würde ich es mir noch einmal überlegen, ein erneutes Mandat anzunehmen, um dann mit den übrigen Ratsmitgliedern unter solchen Vorzeichen die Gemeinde zu vertreten.
Ich hoffe, dass das nicht die neue kommunalpolitische Kultur in Schwollen wird.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass man in der Regel dem Abschluss eines Verfahrens nicht vorgreifen sollte. Jedoch hätte ich zu einem späteren Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, diesen Vorgang in Schwollen zu lassen. Dann wäre mir nur noch der Weg über die Presse möglich gewesen, was ich aber vermeiden möchte.

gez. Horst Hahnefeld, Ortsbürgermeister