Schneeräumen während der momentanen Wettersituation
05/01/21 09:44 Abgelegt in: Ortsgemeinde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aufgrund der momentanen Wettersituation und der Schneemassen innerhalb der Ortsgemeinde muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Ortsgemeinde die freiwillige Leistung des Schneeräumens der Bürgersteige bis auf weiteres nicht mehr übernehmen kann. Die Fahrzeuge können diese Schneemassen leider nicht mehr bewegen. Die Personalkapazitäten stoßen mittlerweile ebenfalls an ihre Grenzen. Die Nebenstraßen werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht freigehalten.
Ich appelliere an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sich gegenseitig zu unterstützen und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe allen zu helfen, die diese Herausforderung körperlich nicht mehr bewältigen können. (Bitte Corona-Abstandsregelung einhalten).
Zur Info folgender Hinweis, Auszug aus dem Gemeindebrief vom 21.12.2013:
„Ich weise auch nochmals darauf hin, dass die Reinigungspflicht und das Streuen und Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen den Anliegern an öffentlichen Straßen obliegt.
Bei dem durchgeführten Winterdienst handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die keine Gebühren erhoben werden. Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Pflichten. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.“
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 13.12.2002 kann beim Bürgermeister eingesehen werden. Ein Merkblatt über die Reinigung öffentlicher Straßen in Kurzform befindet sich im Aushangkasten der Gemeinde.
Die Ortsgemeinde wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und gesundes neues Jahr 2021.
gez. Freimut Theiß 1. Beigeordneter
aufgrund der momentanen Wettersituation und der Schneemassen innerhalb der Ortsgemeinde muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Ortsgemeinde die freiwillige Leistung des Schneeräumens der Bürgersteige bis auf weiteres nicht mehr übernehmen kann. Die Fahrzeuge können diese Schneemassen leider nicht mehr bewegen. Die Personalkapazitäten stoßen mittlerweile ebenfalls an ihre Grenzen. Die Nebenstraßen werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht freigehalten.
Ich appelliere an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sich gegenseitig zu unterstützen und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe allen zu helfen, die diese Herausforderung körperlich nicht mehr bewältigen können. (Bitte Corona-Abstandsregelung einhalten).
Zur Info folgender Hinweis, Auszug aus dem Gemeindebrief vom 21.12.2013:
„Ich weise auch nochmals darauf hin, dass die Reinigungspflicht und das Streuen und Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen den Anliegern an öffentlichen Straßen obliegt.
Bei dem durchgeführten Winterdienst handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die keine Gebühren erhoben werden. Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Pflichten. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.“
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 13.12.2002 kann beim Bürgermeister eingesehen werden. Ein Merkblatt über die Reinigung öffentlicher Straßen in Kurzform befindet sich im Aushangkasten der Gemeinde.
Die Ortsgemeinde wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und gesundes neues Jahr 2021.
gez. Freimut Theiß 1. Beigeordneter