Rückblick Martinsumzug 2021

Am 11.11.2021 trafen sich viele Familien bei der Firma Kaster in Schwollen um gemeinsam den Martinstag mit einem Umzug zu feiern.
Unterwegs wurden unter musikalischer Begleitung mehrere Martinslieder gesungen.
Bei bestem Wetter konnte man neben Mond und Sternen am wolkenlosen Himmel auch etliche glückliche Kinder mit ihren selbst gebastelten Laternen beobachten.
Die für die Organisation des Martinsumzugs verantwortlichen Feuerwehrkameraden erwarteten anschließend die Zugteilnehmer am großen Martinsfeuer mit Martinsbrezeln, Kinderpunsch, Gegrilltem und anderen Getränken.
Der Abend war eine sehr gelungene gemeinschaftliche Aktion der Feuerwehren von Schwollen, Hattgenstein und Wilzenberg-Hußweiler (Ausrückebereich 3 in der VG Birkenfeld).


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Absage Weihnachtsmarkt 2021

Der Schwollener Weihnachtsmarkt 2021 wird leider nicht stattfinden.
Da die weitere Entwicklung des Coronapandemiegeschehens und der damit einhergehenden Regelungen unklar sind, hat sich das Organisationsteam für den Weihnachtsmarkt, auch im Hinblick auf die Planungssicherheit für alle Beteiligten, entschlossen, den diesjährigen Weihnachtsmarkt in Schwollen abzusagen.
Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung und freuen uns um so mehr auf ein Wiedersehen auf dem Schwollener Weihnachtsmarkt 2022.

gez. Organisationsteam „Weihnachtsmarkt“

Martinsumzug am 11.11.2021

martinsumzug2021
Die Feuerwehren des ARB 3 Hattgenstein/Schwollen/Wilzenberg-Hußweiler
veranstalten am 11.11.2021 ab 18 Uhr einen

Martinsumzug

Hierzu sind alle Bürger und Bürgerinnen der Ortsgemeinden recht herzlich eingeladen.
Für alle Kinder gibt es eine Martinsbrezel.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Bei der Fa. Kaster (Schwollen) werden wir starten. Sankt Martin wird uns mit seinem Pferd und musikalischer Begleitung bis zum Hexenplatz führen, wo uns ein großes Feuer erwartet.

Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr, drum geh auch Du zur Feuerwehr!
„Ein Hobby mit Zukunft"


Es gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Regeln

gez: die Feuerwehren des ARB 3

Gemeindebrief von Pfarrerin Christiane Bock

Liebe Gemeindeglieder!

Manches, ist Gott sei Dank wieder auf dem Weg in die lang vermisste Normalität. Eine kirchliche Aktivität nach der anderen haben wir wieder aufnehmen können, wenn auch oftmals mit Unsicherheit und Vorsicht.
Die Konfirmationen konnten im kleineren Rahmen stattfinden. Taufen wurden nachgeholt. Einige Hochzeiten fanden statt, andere wurden verschoben. Die Kirchenmaij trifft sich wieder, der Kirchenchor probt.
Ja, auch das lange vermisste Singen ist, wenn auch unter besonderen Bedingungen, wieder möglich. Die Kinderkirche startet vorsichtig in den Advent.

Vielleicht können wir ja auch bald wieder Gottesdienste im Glockenhaus feiern.
Bei den derzeitigen Abstandsregeln ist es einfach zu klein.

Selbst einige Konfirmationsjubiläen konnten, wenn auch in besonderer Form gefeiert werden.
Hier die dringende Bitte an alte Jahrgänge, die 2020 und 2021 nicht zusammengekommen sind oder 2022 ihr Jubiläum haben: Stimmen Sie sich bitte untereinander und dann mit uns für das nächste Jahr ab, ob und wie Sie feiern wollen. Den festlichen Gottesdienst dazu werden wir dann schon gestalten.

Was die Presbyterien derzeit bewegt, sind die Umstrukturierungspläne im Kirchenkreis.
Auf der Synode im Juni wurden wir mit einem Planspiel überrascht - „Kirchenkreis Obere Nahe 2030“. 13,5 Pfarrstellen waren zu vergeben, das ist die maximale Anzahl, die aufgrund von Gemeindegliederzahlen und finanziellen Mitteln dem Kirchenkreis seitens der Landeskirche zugesichert werden können. Die Gemeinden sind entsprechend zu konstruieren. Die Synode am 12.-13. November soll nun über die daraus entstandenen Modelle beraten und möglichst entscheiden.
Vielleicht haben Sie ja ganz eigene Gedanken dazu, wie Kirche für Sie vor Ort aussehen soll. Diese würden wir gerne hören und aufnehmen.
Deshalb laden wir ein zu einer Gemeindeversammlung am Sonntag, den 31.10.2021 im Anschluss an den Gottesdienst um 18 Uhr in Heiligenbösch.

Und was gibt es sonst noch?

Kindergottesdienst für Kinder ab 3 Jahren: am 16. Oktober 9 - 12 Uhr und 6. November 14 - 17 Uhr im Pfarrsaal und am 11. Dezember 9 - 12 Uhr in Heiligenbösch

Regionaler Kirchenchor: Treffpunkt in der Kirche Siesbach nach Absprache. Infos bei Pfarrerin Bock, 0 67 87 - 524.

Kirchen“maij‘'
in Leisel im Gemeinschaftshaus mittwochs um 15 Uhr am 6. Oktober, 3. November und 1. Dezember
in Schwollen im Feuerwehrhaus donnerstags um 14.30 Uhr am 14, Oktober, 11. November und 9. Dezember

gez. Pfarrerin Christiane Bock, Ev. Kirchengemeinde Leisel

Oktoberfest des SV Schwollen am 29. Oktober

Freitag, 29. Oktober ab 18:00 Uhr
Sportheim Schwollen

Wir laden alle Freunde der bayrischen Lebensart zu unserem traditionellen Oktoberfest ins Sportheim des SV Schwollen ein.
Neben frischem Weißbier vom Fass gibt es natürlich auch bayrische Schmankerl (u.a. Weißwürste, Brezeln, Obazda &Radi) und die passende Musik dazu. Hier ist keine Vorbestellung notwendig.

Auf Vorbestellung bieten wir ab 19:00 Uhr:

Haxe mit Sauerkraut & Brot für 9,00 €

Vorbestellungen bitte bis 24.10.21 per WhatsApp oder Telefon an Elvira Biehl unter 0176 / 81 60 40 16 oder 0 67 87 / 88 39

Es gilt die 2G-Plus-Regel

Natürlich sind auch alle Nicht-Mitglieder und Nicht-Schwollener willkommen.
Wir freuen uns auf ein paar gemütliche Stunden.

gez. Der Vorstand, SV Schwollen

Schwimmbadsaison geht zu Ende

Die Schwimmbadsaison neigt sich dem Ende entgegen.
Ab kommenden Montag, 20. September, ist das Schwollener Freibad wieder geschlossen.
Hoffen wir auf einen besseren Badesommer im nächsten Jahr.

gez. Ortsgemeinde Schwollen

Ortsgemeinde sucht Mitarbeiter für Bauhof

ausschreibung_stelle_bauhof_08.2021
Die Ortsgemeinde Schwollen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Mitarbeiter (m/w/d)

als Vorarbeiter für den gemeindeeigenen Bauhof


Als Beschäftigter der Ortsgemeinde Schwollen betreuen, koordinieren und steuern Sie die Aufgaben vom Winterdienst bis hin zur Grünflächenpflege und arbeiten auch selber aktiv mit.

Im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit betreuen Sie mit Ihrem Team zusätzlich die Ortsgemeinden Hattgenstein und Wilzenberg-Hußweiler.

Neben den koordinierenden und steuernden Tätigkeiten umfasst Ihr Aufgabengebiet insbesondere:
  • Führungsverantwortung, Baustellenvorbereitung, Anleitung und Überwachung der Mitarbeiter entsprechend der erteilten Aufträge
  • Erfassung und Kontrolle der Leistungserbringung
  • Steuerung der betrieblichen Abläufe im Bauhof und den Personaleinsatz
  • Organisation der Pflege und Unterhaltung des Maschinen- und Geräteparks einschließlich Qualitäts- und Kostenkontrolle
  • Organisation und Mitarbeit von Arbeit im Straßen- und Grünflächenbereich, der Baumpflege, der Straßenunterhaltung, dem Straßenbegleitgrün sowie der Spielplätze
  • Organisation der Straßenreinigung
  • Verantwortliche Abwicklung des Winterdienstes für die beiden Ortsgemeinden
  • Unterstützung bei Veranstaltungen der Ortsgemeinde
  • Durchführung des Winterdienstes
  • Durchführung aller sonstigen anfallenden Arbeiten des Bauhofbereiches
Unserer Anforderungen:
  • Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem handwerklichen oder gleichwertigen Beruf
  • Führerschein der Klassen B, C1 und C1E (alt FS-klassen 3); Führerscheinklasse C wünschenswert
  • Befähigung zum Führen von Baumaschinen (z.B. Bagger und Radlader) und anderer motorisch angetriebener Arbeitsmaschinen und -geräte sind erwünscht
  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten sowie Einsatzbereitschaft
  • Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
  • Handwerkliches Geschick
  • Gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Freien bei allen Witterungsbedingungen wird vorausgesetzt sowie die Bereitschaft zum Leisten von Arbeitseinsätzen auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten, auch an Wocheneden (Teilnahme am Winterdienst, Veranstaltungen und Notfällen)
Bei dem Stellenangebot handelt es sich um eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit mit derzeit 39 Wochenstunden.
Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen bis in die Entgeltgruppe E 6 gem. TVöD-VKA.

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 30.09.2021 an:

Ortsgemeinde Schwollen
Hauptstraße 72
55767 Schwollen

Die Ausschreibung kann hier als PDF geladen werden: Ausschreibung Stelle Bauhof 08.2021.pdf

gez. Ortsgemeinde Schwollen

Aktuelles vom SV Schwollen September 2021

Liebe Mitglieder und Freunde des SV Schwollen, liebe Schwollener,

heute möchten wir sie über die aktuellen Themen und Termine informieren.

Heimspiele SG Niederhambach/Schwollen
  • Mittwoch 08.09. um 19:00 Uhr – SG N/S I gegen SC Birkenfeld II – in Schwollen
  • Donnerstag 09.09. um 19:30 Uhr – SG N/S II gegen TV Grumbach – in Niederhambach
  • Mittwoch 15.09. um 19:00 Uhr – SG N/S I gegen SG Idar-Oberstein I – in Schwollen
  • Donnerstag 16.09. um 19:00 Uhr – SG N/S II gegen SG Idar-Oberstein II – in Schwollen
  • Sonntag 19.09. um 13:00 Uhr – SG N/S II gegen Rötsweiler II – in Schwollen
  • Sonntag 19.09. um 15:00 Uhr – SG N/S I gegen Rötsweiler I – in Schwollen
Die aktuellen Maßnahmen der Corona-Bekämpfungsordnung/RLP werden umgesetzt - Ein Hygiene-Konzept liegt vor.
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SKY-Bundesliga im Sportheim

Jeden Samstag ab 15:15 Uhr ist das Sportheim des SV Schwollen für Jedermann geöffnet.
Gezeigt wird die Bundesiiga-Konferenz von SKY.

gez. SV Schwollen

Brunnenfest Schwollen: Corona-Regeln

Hygiene-Konzept & Abstimmung mit den Behörden


• Das Veranstaltungsgelände Ist komplett umzäunt
• Es gibt eine Einlasskontrolle
• Keine Maskenpflicht auf dem Gelände
• Zugang nur mit:
- Nachweis einer vollständigen Impfung
- Nachweis der Genesung
- Nachweis eines gültigen Coronatests (max. 24h alt)
- Testpflicht ab 15 Jahren
- Bitte einen gültigen Ausweis bereithalten

Es gibt eine Teststation des DRK an der Gemeindehalle
- Samstag 17:00 - 20:00 Uhr
- Sonntag 10:00 - 13:00 Uhr

Fragen gerne an: brunnenfest-schwollen@gmx.de

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Aufbau, Aufräumen und Abbau


An allen Tagen benötigen wir freiwillige Helfer, die das Fest unterstützen können.
Wir würden uns über jede helfende Hand freuen.

• Aufbau Hütten Freitag: ab 16:00 Uhr
• Aufbau Samstag: ab 09:30 Uhr
• Aufräumen Sonntag: ab 09:00 Uhr
• Aufräumen Montag: ab 09:00 Uhr

Vielen Dank im Voraus und viel Spaß beim Brunnenfest!

gez. SV Schwollen

Freibad Schwollen jetzt geöffnet

Am Freitag, 23. Juli 2021, startete das Freibad Schwollen ab 13 Uhr in die Saison.

Es wurde ein Hygienekonzept entwickelt, das u.a. den Einlass von maximal 50 Gästen auf das Schwimmbadgelände, eine gleichzeitige Beckennutzung von bis zu 30 Gästen sowie eine Kontaktdatenerfassung vorsieht.
Das Konzept kann hier eingesehen werden: Hygienekonzept Freibad Schwollen
Zur Kontaktdatenerfassung gibt es dieses Formular: Selbstauskunft Freibad Schwollen

Die üblichen Abstandsregelungen und eine Maskenpflicht im Innenbereich sind einzuhalten.
Das Kiosk bleibt geschlossen.
Die Ortsgemeinde bittet alle Besucher, sich an die Anweisungen des Personals zu halten.
Weitere Informationen erhalten die Badegäste vor Ort.

Ab Samstag, 24. Juli 2021, gelten die Ferienöffnungszeiten: täglich von 11 bis 19 Uhr.
Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass die Öffnungszeiten aufgrund des begrenzten Personals wetterabhängig variieren können.
Bei Bedarf ist das Freibad Schwollen telefonisch unter 0 67 87 - 98 88 263 für Fragen erreichbar.

Es gelten folgende Eintrittspreise:
Erwachsene: 2 €
Kinder, Jugendliche: 1 €
Kinder bis 6 Jahre: Eintritt frei

Trotz der Einschränkungen wünscht die Ortsgemeinde allen Badegästen eine gute Zeit im Schwollener Schwimmbad.

gez. Nationalparkgemeinde Schwollen

Vertretung des Bürgermeisters

Bürgermeister Heiko Herber befindet sich bis zum 04.08.2021 im Urlaub.
Vertretung: Freimut Theiß, Tel.: 0171-3817214

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Hundekotbehälter und Mülleimer montiert

In der Gemarkung wurden an mehreren Stellen Hundekotbehälter und Mülleimer montiert.
Ich bitte darum, diese Behälter für die Entsorgung zu nutzen.
Die Gemeindearbeiter leeren die Behälter in regelmäßigen Abständen.
Falls noch weiterer Bedarf besteht, bitte ich um kurze Rückmeldung.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Gewerbefläche an Fa. Schwollener Sprudel verkauft

Im Gewerbegebiet „Sprudelbetriebe“ wurde eine Fläche an die Firma Schwollener Sprudel verkauft.
Somit sind alle Flächen, die zur Verfügung standen, veräußert.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Neuigkeiten zur Lagerhalle und „Haus 24"

Der Bau der Lager- und Gerätehalle ist in vollem Gange.
Wenn die Tore eingebaut sind, können die Geräte aus „Haus 24“ in die neue Halle verbracht werden.

Die Ortsgemeinde bekam ein Angebot zum Verkauf des Hauses, Hauptstraße 24.
Es wurde beschlossen, dem Verkauf zuzustimmen.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Spielplatz „Auf der Pferdeweide“

Aus Sicherheitsgründen wurden die Schaukel und die Wippe auf dem Spielplatz gesperrt.
Die Ortsgemeinde wird Ersatzgeräte beschaffen, hierzu wurde auch mit dem Verschönerungsverein Kontakt aufgenommen.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Lichtraumprofil an den Feldwegen

Die Büsche und Hecken an den Feldwegen ragen teilweise in den Wegbereich.
Im Herbst werden alle Feldwege in der Gemarkung freigeschnitten. Wegen der Brutzeit der Vögel darf diese Maßnahme erst im Herbst durchgeführt werden.
Die Gemeindearbeiter haben an kritischen Stellen die Büsche von Hand zurückgeschnitten. Mit Einschränkungen ist jedoch weiterhin zu rechnen.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Ausbau der Straße „Am Sauerbrunnen"

Leider werden bei solchen Maßnahmen die Nerven aller Beteiligten stark strapaziert.
Die Einschränkungen die die Anwohner hinnehmen müssen, sind erheblich, aber leider unumgänglich.
Nach Rücksprache mit Baufirma und Bauleitung, wird versucht die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten.
Die Ortsgemeinde bedankt sich für Ihr Verständnis.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

Neuigkeiten zum Freibad

Das Schwollener Freibad wird in ein paar Tagen öffnen. Es müssen noch die Ergebnisse der Laboruntersuchungen des Wassers abgewartet werden. Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, öffnet das Freibad. Einen genauen Termin können wir nicht benennen.
Aufgrund der Corona-Situation ist ein Hygienekonzept erstellt worden. Die Aufsichtspersonen müssen die Einhaltung der Vorgaben überwachen, wir bitten alle Badegäste den Anweisungen Folge zu leisten.
Die Ortsgemeinde wünscht trotz der widrigen Umstände, dass Sie ein paar schöne Stunden in unserem Freibad verbringen können.
Alle näheren Infos werden am Eingang bekannt gegeben.

gez. Freimut Theiß, 1. Beigeordneter der Nationalparkgemeinde Schwollen

44. Schwollener Brunnenfest am 2. Augustwochenende

44. SCHWOLLENER BRUNNENFEST


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Samstag, 7. August 2021
ab 18 Uhr: Schlemmen & Genießen
ab 20 Uhr: Hot Stuff - Classic Rock - Liveband - Eintritt frei

Sonntag, 8. August 2021
ab 11 Uhr: Frühschoppen mit dem Musikverein Niederbrombach
ab 12 Uhr: Schlemmen & Genießen
13 Uhr: Show Act - Cheerleader „Allstars“
14 Uhr: Live-Musik mit Summerwine - Eintritt frei
15 Uhr: Kaffee & Kuchen sowie Kinderschminken, Spiel & Spaß
16 Uhr: Tombola - Hauptpreis: 400€ - Vorverkauf: Bäckerei Hofmann, Kleinmotoren Kaster

Montag, 9. August 2021
ab 11 Uhr: Schlemmen & Genießen
ab 12 Uhr: Erbsensuppe mit Würstchen und Brot - anschließend gemütliches Beisammensein


Speisen und Getränke an allen Tagen:
* Flammkuchen * Gegrilltes von Wild, Schwein & Rind * Lachsbrötchen * Käsespieße * Hausmacher Wurst & Schinken* Türkische Spezialitäten * Gefüllte Klöße (nur Sonntag)

* Sekt * verschiedene Biere * Apfelwein * Cocktails * Alkoholfreies

Veranstalter: SV Schwollen

Investoren für Ferienhäuser in den Engelwiesen in Schwollen gesucht

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Die Ortsgemeinde Schwollen beabsichtigt das Areal hinter dem Dorfgemeinschaftshaus „In den Engelwiesen“ spätestens im kommenden Jahr attraktiv umzugestalten.
Ein entsprechender Bebauungsplan wurde hierfür erstellt und kann über die Internetseite der VG Birkenfeld, unter
www.vg-birkenfeld.de, abgerufen werden.
Den Einwurf der Vorplanung des Ingenieurbüros für Umwelt und Tiefbau aus Birkenfeld finden Sie hier als PDF:
Vorplanung – Freizeitareal in der Ortsgemeinde Schwollen.

Vorgesehen ist am oberen Hangbereich die Bebauung mit kleinen Ferienhäusern, sogenannten Tiny-Houses (Bereich auf dem Plan grau hinterlegt).

Die Ortsgemeinde würde sich sehr über potentielle Investoren aus Schwollen und der Umgebung freuen, die Interesse daran haben, ein Ferienhaus oder mehrere Ferienhäuser für die Zeit nach Corona zu bauen und zu betreiben.
Die Ferienhäuser sollen eine Wohnfläche von etwa 70 bis 100 Quadratmeter haben und in gleicher äußerer Erscheinungsform errichtet werden.
Damit die Kosten für die Erschließung dieser Baulandflächen für die Gemeinde wirtschaftlich werden, sollen diese auch erst ab einer gewissen Anzahl an verbindlichen Interessensbekundungen erschlossen werden.
Für weitere Informationen können Sie gerne Kontakt zur Verbandsgemeindeverwaltung Birkenfeld aufzunehmen. Für Fragen steht Ihnen Herr René Maudet, unter der Tel.Nr. 0 67 82 / 990-111 oder E-Mail r.maudet@vgv-birkenfeld.de, zur Verfügung.

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen

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Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken!

Corona-Befragung junger Menschen in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Corona-Pandemie wird in den Medien und in wissenschaftlichen Studien in ganz unterschiedlicher Weise über die Situation junger Menschen berichtet. Mal wird deutlich, dass Jugendliche und junge Erwachsene sehr solidarisch sind, sich z. B. als Nachbarschaftshelfer*innen engagieren, mal werden Bilder von einer „Party-Generation“ gezeichnet, die sich nicht an die Einschränkungen hält. Daneben werden Wünsche junger Menschen, wieder mit den Freund*innen zusammen sein und die Freizeit unbeschwert verbringen zu können, aber auch große Zukunftsängste beschrieben.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz möchte erfahren, wie junge Menschen die starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie und insbesondere während des Lockdowns seit 16.12.2020 wahrnehmen.
Daher soll die Perspektive der jungen Menschen über eine Online-Befragung in den Fokus rücken. Die Befragung hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH/Servicestelle Kinder und Jugend im Auftrag des Ministeriums und in Kooperation mit dem Ministerium sowie in Abstimmung mit dem Landesjugendamt und dem Landesjugendring erstellt.
In der Abfrage können sich junge Menschen dazu äußern, wie es ihnen während der Corona- Pandemie geht, wie sie in dieser Phase Schule, Studium, Ausbildung, Arbeit sowie Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit erleben und generell ihre Freizeit verbringen. Außerdem geht es darum, was sie belastet und was sie bräuchten, damit es ihnen besser geht bzw. welche Zukunftsperspektiven sie haben.

An der Befragung teilnehmen können alle jungen Menschen, die in Rheinland-Pfalz leben und zwischen 14 und 27 Jahre alt sind. Die Befragung ist anonym und läuft vom 16. März bis zum 9. April 2021. Das Ausfüllen dauert ca. 15 Minuten.
Wir wollen möglichst viele Jugendliche erreichen. Hierfür brauchen wir Ihre Unterstützung und bitten um Verteilung und Werbung für die Befragung. Die Ergebnisse sollen im Frühsommer veröffentlicht werden.

Über folgenden Link gelangen man direkt zur Online-Befragung:

https://www.q-set.de/q-set.php?sCode=NKZKVXSEXZFT

Bitte senden Sie den Link an interessierte junge Menschen und weitere Unterstützer*innen. Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement!

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:
Anne Grossart: anne.grossart@ism-mz.de; 06131/24041-31 Sybille Kühnel: sybille.kuehnel@ism-mz.de; 06131/24041-19

Mit besten Grüßen

gez. Anne Grossart und Sybille Kühnel, Servicestelle Kinder und Jugend beim Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism)

Vollsperrung der Straße „Am Sauerbrunnen“ in Schwollen

Bedingt durch die Baumaßnahme der Ortsgemeinde Schwollen und Verbandsgemeindewerke Birkenfeld, im Zuge der Ausbaumaßnahme „Am Sauerbrunnen 2.BA“ Straßenbauarbeiten mit Erneuerung der vorhandenen Hauptwasserleitung und Wasserleitungshausanschlüssen, wird die Straße „Am Sauerbrunnen“ in Schwollen von der Einmündung „Hauptstraße“ bis Ausbauende „Am Sauerbrunnen 1.BA“, ab der KW 10 bis voraussichtlich zur 38 KW voll gesperrt. Die Umleitungsstrecken werden innerörtlich ausgeschildert.
Wegen der Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Ihr Verständnis.

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen

Schlachtfest light am 20. und 21 Februar 2021

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Schlachtfest light mit Lieferservice

Nach Absage unserer Wanderungen, des Sportfestes und auch des Weihnachtsmarktes hat sich der SV Schwollen in Kooperation mit dem Landgasthaus Böß etwas einfallen lassen...

Spieler & Vorstand bringen Dir dein Schlachtfest nach Hause.

Neben Schwollen beliefern wir auch Leisel, Wilzenberg-Hußweiler, Hattgenstein, Oberhambach und Niederhambach frei Haus.
Selbstverständlich ist auch eine Selbstabholung am Landgasthaus Böß möglich.

Bestellungen mit Wunschzeit bis 18.02.21 an 0 67 87 - 81 77 oder info@landgasthaus-boess.de
Die Menükarte kann hier geladen werden: Menükarte Schlachtfest light

gez. SV Schwollen

Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Pferdsweide, 1. Änderung”

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Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schwollen hat am 25.08.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Pferdsweide, 1. Änderung” gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 Abs. 1 Landesbauordnung (LBauO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.

§1 Allgemeines

Der Bebauungsplan wird wie folgt geändert:
Die Höhe der baulichen Anlage wird durch die Festlegung der maximalen Anzahl der Vollgeschosse geregelt. Zusätzlich wird eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt:
Als unterer Bezugspunkt 0,0 m für die Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen wird die Erdgeschossfußbodenhöhe festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe wird definiert als das senkrecht an der Außenwand gemessene Maß zwischen dem unteren Bezugspunkt (Erdgeschossfußbodenhöhe) und der Oberkante des Daches (Firstpunkt bei geneigten Dächern, bei Flachdächern inklusive Attika). Die maximale Gebäudehöhe wird auf 8,0 m festgesetzt.

Der Bebauungsplan „Pferdsweide” bleibt im Übrigen unverändert.

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§2 Bestandteile der Satzung

Bestandteile der Satzung sind die textlichen Festsetzungen, die Planurkunde und der Lageplan mit Geltungsbereich.
Die Begründung zum Bebauungsplan ist Anlage der Satzung.

§3 Inkrafttreten

Der Bebauungsplan und die örtichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bzw. § 24 Abs. 3 GemO mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Lageplan mit Geltungsbereich gibt es als PDF hier:
Lageplan Geltungsbereich
Und ein PDF der textlichen Festsetzung mit Begründung hier:
Textliche Festsetzung und Begründung

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen

Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021

15. CoBeLVO
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 28 a Abs. 1 und den §§ 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 4 a des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), BS 2126-10, wird verordnet:

Teil 1
Allgemeine Schutzmaßnahmen


§1

(1) Jede Person wird angehalten, nähere und längere Kontakte zu anderen Personen auf ein Minimum zu reduzieren und den Kreis der Personen, zu denen nähere oder längere Kontakte bestehen, möglichst konstant zu lassen. Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eine Person eines weiteren Hausstands beschränkt werden, wobei deren Kinder bis einschließlich sechs Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können. Dem nicht in häuslicher Gemeinschaft lebenden Elternteil…

Die komplette Verordnung kann hier heruntergeladen und gelesen werden:
Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021

Die Begründung dieser Verordnung kann hier als PDF heruntergeladen werden:
15. CoBeLVO Begründung

gez. Ortsgemeinde Schwollen

Einladung zur Jahresversammlung des Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr

Einladung zur Jahresversammlung

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schwollen e.V. lädt hiermit ein zur Jahresversammlung. Diese findet statt am Samstag, 20. Februar 2021 um 18.00 Uhr im Gerätehaus.

Tagesordnung:
  1. Begrüßung, Vorlesen der Tagesordnung, Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Bericht des Kassierers
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes durch die Kassenprüfer
  6. Antrag auf Satzungsänderungen
  7. Anträge
  8. Sonstiges
  9. Neuwahl der Kassenprüfer
  10. Neuwahl des Vorstandes
  11. Übergabe der Amtsgeschäfte an den neuen Vorstand; Schließung der Versammlung

Anträge zur Versammlung bitte bis 13.02.2021 an den Vorstand einreichen!

Mitteilung an die Mitglieder:
Unter Anderem tritt der 1. Vorsitzende nicht mehr zur Wahl an! Sollte sich kein neuer geschäftsführender Vorstand ergeben, wird der Verein aufgelöst; sodann fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Schwollen.

Der Sportverein informiert über Aktuelles

Liebe Mitgliederinnen, liebe Mitglieder,

zunächst möchte ich Euch allen ein gutes und gesundes neues Jahr wünschen.
Das letzte Jahr 2020 liegt hinter uns. Wer hätte am Anfang des Jahres erahnt, was dieses Jahr für uns alle mit sich bringen würde? Wer sagt, dass das ein Jahr wie sonst auch gewesen sei, dem würde ich, bei allem Respekt, nicht glauben wollen.

Einschneidend und gravierend waren die Folgen der zu Beginn des Jahres auftretenden Pandemie nicht nur im persönlichen, sondern auch für uns im Vereinsbereich.
Der Fußballsport kam „über Nacht" zum Erliegen. Große Unsicherheit herrschte zu Beginn der Pandemie bei uns allen, was noch „geht" und was halt nicht. Und so kam es, dass ab Mitte März 2020 sozusagen „nichts mehr ging". Keine Fußballspiele, kein Training, kein gemütliches Treffen im Sportheim, einfach nichts mehr. Das mag zu Anfang noch einigermaßen zu „schlucken" gewesen sein, doch mit Dauer der durch die Pandemie verursachten Maßnahmen fielen die für uns so wichtigen sozialen Kontakte wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Niemand wusste adhoc wie und wann es wieder „ganz normal" weitergehen würde. „Es tat weh".

Auch wir im Vereinsvorstand grübelten und grübelten darüber, wie schaffen wir das? Wie können wir die so wichtigen Einnahmen aus Festen, Spielen und sonstigen Vereinsaktivitäten…weiterlesen...

Schneeräumen während der momentanen Wettersituation

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der momentanen Wettersituation und der Schneemassen innerhalb der Ortsgemeinde muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Ortsgemeinde die freiwillige Leistung des Schneeräumens der Bürgersteige bis auf weiteres nicht mehr übernehmen kann. Die Fahrzeuge können diese Schneemassen leider nicht mehr bewegen. Die Personalkapazitäten stoßen mittlerweile ebenfalls an ihre Grenzen. Die Nebenstraßen werden weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten so gut es geht freigehalten.
Ich appelliere an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sich gegenseitig zu unterstützen und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe allen zu helfen, die diese Herausforderung körperlich nicht mehr bewältigen können. (Bitte Corona-Abstandsregelung einhalten).

Zur Info folgender Hinweis, Auszug aus dem Gemeindebrief vom 21.12.2013:
„Ich weise auch nochmals darauf hin, dass die Reinigungspflicht und das Streuen und Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen den Anliegern an öffentlichen Straßen obliegt.
Bei dem durchgeführten Winterdienst handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde für die keine Gebühren erhoben werden. Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Pflichten. Eine Schadenshaftung ist ausgeschlossen. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.“
Die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 13.12.2002 kann beim Bürgermeister eingesehen werden. Ein Merkblatt über die Reinigung öffentlicher Straßen in Kurzform befindet sich im Aushangkasten der Gemeinde.

Die Ortsgemeinde wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein gutes und gesundes neues Jahr 2021.

gez. Freimut Theiß 1. Beigeordneter

Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „ln den Engelwiesen, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Schwollen vom 27.11.2020

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Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schwollen hat am 17.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „In den Engelwiesen, 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 Abs.1 Landesbauordnung (LBauO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.

§1 Allgemeines
Die Gemeinde Schwollen stellt den Bebauungsplan „In den Engelwiesen, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf, um die Entwicklung eines Sondergebietes, das der Erholung dient (mit der Zweckbestimmung: Ferienhäuser) innerhalb der Ortslage zu ermöglichen. Des Weiteren bietet die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche die Möglichkeit, lnfrastrukturen der Naherholung sowie der touristischen Nutzung zu entwickeln. Die festgesetzte Grünfläche wird mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, „Spielplatz“, und „Bolzplatz“ bestimmt.

§2 Bestandteile der Satzung
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie der, Lageplan mit dem Geltungsbereich sind Bestandteile dieser Satzung.
Die Begründung ist als Anlage beigefügt

§3 lnkrafttreten
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß 5 10 Abs. 3 BaUGB bzw. S 24 Abs. 3 GemO mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Planzeichnung steht hier als download zur Verfügung: In_den_Engelwiesen_1.Aender._Plan

in_den_engelwiesen_1.aender._plan

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister