Winterdienst auf Ortsstraßen und Gehwegen
05/11/22 11:55 Abgelegt in: Ortsgemeinde
Der Winterdienst in der Ortslage von Schwollen, mit Ausnahme der Hauptstraße (L175) und der Straße „Am Schwimmbad“ (K6), wird von Herrn Arno Schmidt, Herrn Uwe Geis und Herrn Thomas Neumann durchgeführt.
Die Gehwege werden kostenfrei von unserem Gemeindearbeiter Herrn Uwe Geiß geräumt.
Ich weise nochmals darauf hin, dass es sich bei dem durchgeführten Winterdienst um eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde handelt, für die keine Gebühren erhoben werden.
Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Räum- und Streupflichten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.
Auch bitte ich Sie, Ihre Fahrzeuge so am Straßenrad zu parken, dass das Räumen der Straße und der Gehwege nicht behindert wird. Sollte ein Durchkommen des Räumfahrzeuges nicht möglich sein, wird nur bis zu der Stelle geräumt, die ein Durchkommen verhindert. Daraus folgt automatisch, dass der Anlieger die Straße und den Gehweg selbst zu räumen hat.
Auch sollten Sie vermeiden, den Schnee Ihrer Einfahrten und Wege auf die Ortsstraßen zu schieben oder dort anzuhäufen.
Wem die Räumung und Reinigung der Gehwege zusagt und sich erkenntlich zeigen möchte, dem schlage ich vor, eine Spende für den Erhalt unseres Freibades auf das Konto der Kreissparkasse Birkenfeld, IBAN: DE38 5625 0030 0000 205060, BIC: BILADE 55XXX zu überweisen.
gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen
Die Gehwege werden kostenfrei von unserem Gemeindearbeiter Herrn Uwe Geiß geräumt.
Ich weise nochmals darauf hin, dass es sich bei dem durchgeführten Winterdienst um eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde handelt, für die keine Gebühren erhoben werden.
Sie entbindet die Anlieger nicht von ihren Räum- und Streupflichten. Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Winterdienst an jedem Tag durchgeführt wird.
Auch bitte ich Sie, Ihre Fahrzeuge so am Straßenrad zu parken, dass das Räumen der Straße und der Gehwege nicht behindert wird. Sollte ein Durchkommen des Räumfahrzeuges nicht möglich sein, wird nur bis zu der Stelle geräumt, die ein Durchkommen verhindert. Daraus folgt automatisch, dass der Anlieger die Straße und den Gehweg selbst zu räumen hat.
Auch sollten Sie vermeiden, den Schnee Ihrer Einfahrten und Wege auf die Ortsstraßen zu schieben oder dort anzuhäufen.
Wem die Räumung und Reinigung der Gehwege zusagt und sich erkenntlich zeigen möchte, dem schlage ich vor, eine Spende für den Erhalt unseres Freibades auf das Konto der Kreissparkasse Birkenfeld, IBAN: DE38 5625 0030 0000 205060, BIC: BILADE 55XXX zu überweisen.
gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister der Nationalparkgemeinde Schwollen