Baum- und Heckenschnitt

Zur Sicherheit der Fußgänger und aller anderen Verkehrsteilnehmer weist die Ortsgemeinde Schwollen Grundstücksbesitzer auf Folgendes hin:
Wenn Grundstücksbesitzer den rechtzeitigen Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Baumästen versäumen, werden Passanten auf Wegen und Straßen behindert. Verkehrszeichen und Straßenlampen sind ebenfalls oft zugewuchert. Dadurch werden die Verkehrssicherheit und die Ausleuchtung der Wege beeinträchtigt.
Grundsätzlich haften Grundstückseigentümer für Unfälle und Schäden, die durch von ihrem Garten aus wuchernde Pflanzen entstehen.
Um dies zu verhindern, bittet die Ortsgemeinde Schwollen die Grundstückseigentümer Hecken, Bäume und Sträucher bis Mitte November so weit zurückschneiden, dass sie keine Verkehrsteilnehmer gefährden. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch das Herunterfallen verletzt werden kann.
Zwischen 1. März und 30. September ist es zwar verboten, Hecken und Gebüsche zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Allerdings sind schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördliche angeordnete oder zugelassene Schritte zur Beseitigung verkehrsgefährdender Situationen möglich. Größere Schnitte sind vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Winterhalbjahr (1. Oktober bis Ende Februar) erlaubt.

Die Ortsgemeinde Schwollen gibt privaten Grundstücksbesitzern grundsätzlich folgende Tipps:
  • Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig so weit zurückschneiden, dass alle Personen den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. Privates Grün darf nicht in den öffentlichen Straßenraum hineinragen.
  • Wenn das Grundstück an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, muss das Lichtraumprofil beachtet werden. Die Pflanzen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht über Geh- und Radwege ragen. Bei Straßen sind es 4,50 Meter.
  • Hecken, Sträucher und Bäume an Einmündungen und Kreuzungen so weit zurückschneiden, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass an Kreuzungen in alle Richtungen freie Sicht besteht.
  • Hecken, Sträucher und Bäume rund um Straßenlampen und Verkehrsschilder so zurückschneiden, dass die Straße ausreichend ausgeleuchtet ist und die Verkehrszeichen frühzeitig zu sehen sind.

Wenn diese Regeln beachtet werden, ist ein Einschreiten der Ortsgemeinde Schwollen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit nicht erforderlich. Zudem wird ein wichtiger Beitrag zur Pflege des Ortsbilds geleistet.

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister