Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „ln den Engelwiesen, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Schwollen vom 27.11.2020

bebauungsplan_in_den_engelwiesen_1.aenderung
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schwollen hat am 17.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „In den Engelwiesen, 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 88 Abs.1 Landesbauordnung (LBauO) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit gültigen Fassung als jeweils selbständige Satzungen beschlossen.

§1 Allgemeines
Die Gemeinde Schwollen stellt den Bebauungsplan „In den Engelwiesen, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf, um die Entwicklung eines Sondergebietes, das der Erholung dient (mit der Zweckbestimmung: Ferienhäuser) innerhalb der Ortslage zu ermöglichen. Des Weiteren bietet die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche die Möglichkeit, lnfrastrukturen der Naherholung sowie der touristischen Nutzung zu entwickeln. Die festgesetzte Grünfläche wird mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, „Spielplatz“, und „Bolzplatz“ bestimmt.

§2 Bestandteile der Satzung
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie der, Lageplan mit dem Geltungsbereich sind Bestandteile dieser Satzung.
Die Begründung ist als Anlage beigefügt

§3 lnkrafttreten
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß 5 10 Abs. 3 BaUGB bzw. S 24 Abs. 3 GemO mit der Bekanntmachung in Kraft.

Die Planzeichnung steht hier als download zur Verfügung: In_den_Engelwiesen_1.Aender._Plan

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gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister