Satzung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „ln den Engelwiesen, 1. Änderung“ der Ortsgemeinde Schwollen vom 27.11.2020
04/01/21 12:31 Abgelegt in: Ortsgemeinde

§1 Allgemeines
Die Gemeinde Schwollen stellt den Bebauungsplan „In den Engelwiesen, 1. Änderung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf, um die Entwicklung eines Sondergebietes, das der Erholung dient (mit der Zweckbestimmung: Ferienhäuser) innerhalb der Ortslage zu ermöglichen. Des Weiteren bietet die im Bebauungsplan festgesetzte Grünfläche die Möglichkeit, lnfrastrukturen der Naherholung sowie der touristischen Nutzung zu entwickeln. Die festgesetzte Grünfläche wird mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, „Spielplatz“, und „Bolzplatz“ bestimmt.
§2 Bestandteile der Satzung
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie der, Lageplan mit dem Geltungsbereich sind Bestandteile dieser Satzung.
Die Begründung ist als Anlage beigefügt
§3 lnkrafttreten
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan treten gemäß 5 10 Abs. 3 BaUGB bzw. S 24 Abs. 3 GemO mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Planzeichnung steht hier als download zur Verfügung: In_den_Engelwiesen_1.Aender._Plan

gez. Heiko Herber, Ortsbürgermeister